Welches Formblatt gilt für welchen Vertrag?
Das anzuwendende Formblatt steht nicht im Ermessen des Bieters — es wird vom öffentlichen Auftraggeber bereits in der Ausschreibung festgelegt. Suchen Sie in den Vergabeunterlagen nach:
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB) — hier wird die Gleitklausel mit Formblatt-Nummer referenziert
- Leistungsbeschreibung, Vorbemerkungen — dort sind oft die betroffenen Positionen aufgeführt
- Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel — separates Verzeichnis mit Stoffen, GP-Nummern, Basiswerten (bei FB 225 / VD 141, 145)
| Formblatt | Regelwerk | Bauart | BW1 vom AG? | Stoffgruppe | Datenquelle |
|---|---|---|---|---|---|
| FB 225 | VHB-Bund | Hochbau | Ja | Allgemein | Destatis-Index |
| FB 225a | VHB-Bund | Hochbau | Nein | Allgemein | Destatis-Index |
| FB 228 | VHB-Bund | Hochbau | — | Cu, Pb, Al | Metallnotierung |
| VD 141 | HVA B-StB | Straßen-/Brückenbau | Ja | Allgemein | Destatis-Index |
| VD 145 | HVA B-StB | Straßen-/Brückenbau | Ja | Allgemein | Destatis-Index |
| VD 145a | HVA B-StB | Straßen-/Brückenbau | Nein | Allgemein | Destatis-Index |
Überblick
Die Stoffpreisgleitklausel ist ein vertragliches Instrument, das dem Bieter bzw. Auftragnehmer die Weitergabe von Preisänderungen während der Bauzeit ermöglicht. Voraussetzung ist, dass der öffentliche Auftraggeber die Gleitklausel ausdrücklich in den Vergabeunterlagen vereinbart und die betroffenen Stoffe im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel" benennt.
1 notierungsbasiertes Formblatt (FB 228) rechnet statt mit Destatis-Indizes mit amtlichen Metallnotierungen für Kupfer, Blei und Aluminium.
Hochbau — VHB-Bund
Formblatt 225 — VHB-Bund, Hochbau, Standard
Kernmerkmal: Der Auftraggeber gibt im Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel einen Basiswert 1 (BW1) als neutralen Stoffpreis vor. Er ermittelt diesen aus mindestens drei regionalen Lieferanten-Angeboten und stellt ihn damit bieterunabhängig. Der Bieter kalkuliert seinen eigenen Angebotspreis unabhängig davon — die Stoffpreisgleitklausel greift nur für die Fortschreibung gemäß Preisentwicklung.
Rechenweg
- BW2=BW1 × (IndexEröffnung ÷ IndexVersand)
- BW3=BW2 × (IndexAbrechnung ÷ IndexEröffnung)
- Mehraufwand=(BW3 − BW2) × Menge
Anwendung: Standard für alle Stoffe im Bundeshochbau außer Nichteisenmetallen. Wird regelmäßig für Baustahl, Zement, Beton, Bitumen, Holz, Dieselkraftstoff u. a. eingesetzt.
Formblatt 225a — VHB-Bund, Hochbau, ohne BW1
Kernmerkmal: Kein Basiswert 1 vom Auftraggeber. Ausgangspunkt der Fortschreibung ist der Bieter-Stoffpreis (netto) aus der Angebotskalkulation — er wird als BW2 verwendet. Die Fortschreibung erfolgt direkt zu BW3 anhand des Verhältnisses Abrechnungs-Index zu Eröffnungs-Index.
Rechenweg
- BW2=Bieter-Stoffpreis (netto, aus Angebotskalkulation)
- BW3=BW2 × (IndexAbrechnung ÷ IndexEröffnung)
- Mehraufwand=(BW3 − BW2) × Menge
Anwendung: Wird gewählt, wenn der Auftraggeber bewusst auf die Vorgabe eines Basiswerts verzichtet und die Kalkulationshoheit vollständig beim Bieter belassen will. Für den Bieter bedeutet das: höhere Kalkulationsfreiheit, zugleich höhere Verantwortung für die Dokumentation des Ausgangspreises.
Formblatt 228 — VHB-Bund, Nichteisenmetalle
Kernmerkmal: Sonderverfahren für Kupfer, Blei und Aluminium. Statt Preisindizes werden die amtlichen Metallnotierungen verwendet (Deutsche Metallnotierung bzw. börsliche Feststellung). Die Berechnung wirkt direkt auf das eingebaute Metallgewicht in Kilogramm.
Rechenweg
- Mehraufwand=(NotierungAbrechnung − NotierungBezug) × Gewichtkg ÷ 1000
Anwendung: Insbesondere im Dach- und Fassadenklempnerhandwerk (Kupferdachrinnen, Kupferdachdeckungen, Bleibleche, Alu-Fassaden). Nicht für Kupfer-/Alu-Produkte im allgemeinen Kauf (z. B. Kabel, Armaturen) — dafür bleibt FB 225 zuständig.
Straßen- und Brückenbau — HVA B-StB
Vordruck 141 — HVA B-StB, Straßen-/Brückenbau
Kernmerkmal: Inhaltlich identisch mit FB 225, jedoch im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenbaus. Dieselbe Berechnungslogik (BW1, BW2, BW3), dieselbe Schwellenlogik.
Rechenweg
- BW2=BW1 × (IndexEröffnung ÷ IndexVersand)
- BW3=BW2 × (IndexAbrechnung ÷ IndexEröffnung)
- Mehraufwand=(BW3 − BW2) × Menge
Anwendung: Standardverfahren für Bundesfernstraßenbau. Typische Stoffe: Bitumen, Baustahl, Dieselkraftstoff, Zement für Fahrbahndecken und Brückenbauwerke.
Vordruck 145 — HVA B-StB, Mehrpositionen-Verzeichnis
Kernmerkmal: Erweiterung von VD 141 für Bauvorhaben mit zahlreichen gleitungsrelevanten Positionen. Berechnungsmechanik identisch zu FB 225 und VD 141 (mit BW1). Die Mengen und Indizes werden pro Position gesondert erfasst.
Rechenweg
- BW2=BW1 × (IndexEröffnung ÷ IndexVersand)
- BW3=BW2 × (IndexAbrechnung ÷ IndexEröffnung)
- Mehraufwand=(BW3 − BW2) × Menge
Je Position einzeln, Summe über alle Positionen.
Anwendung: Großprojekte im Straßenbau mit vielen unterschiedlichen gleitungsrelevanten Stoffen und Positionen.
Vordruck 145a — HVA B-StB, Mehrpositionen ohne BW1
Kernmerkmal: Wie VD 145, aber ohne Vorgabe eines Basiswerts 1. Der Bieter-Stoffpreis ist Ausgangspunkt — Berechnungsweg identisch zu FB 225a.
Rechenweg
- BW2=Bieter-Stoffpreis (netto, aus Angebotskalkulation)
- BW3=BW2 × (IndexAbrechnung ÷ IndexEröffnung)
- Mehraufwand=(BW3 − BW2) × Menge
Je Position einzeln, Summe über alle Positionen.
Anwendung: Mehrpositionsvariante ohne BW1 im Straßen-/Brückenbau — der Auftraggeber verzichtet auf die Vorgabe eines Basiswerts, die Kalkulationshoheit liegt beim Bieter.